Informationen für
internationale Studierende
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So beantragst du eine Aufenthaltserlaubnis
Wer mit einem Visum einreist, benötigt für einen längeren Aufenthalt in jedem Fall auch eine Aufenthaltserlaubnis. Doch auch Studierende aus einer Reihe anderer Länder müssen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde an deinem Wohnort in Deutschland.
Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch sie müssen krankenversichert sein und ihr Studium eigenständig finanzieren können.
Für die Aufenthaltserlaubnis benötigst du die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, die Anmeldung bei der Meldebehörde, den Finanzierungsnachweis und eine gültige Krankenversicherung.
Die Aufenthaltserlaubnis ist wie das Visum zweckgebunden. Für internationale Studierende kommt eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium in Frage. Der Aufenthaltszweck bestimmt, in welchem Rahmen du arbeiten darfst. Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis für einen vorbereitenden Sprachkurs oder die Teilnahme am Studienkolleg dürfen nur in den Ferien arbeiten.
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird in der Regel für zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung wird vom ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig gemacht, d.h. davon, ob du Prüfungen ablegst und ECTS erwirbst. So wird geprüft, ob du dein Studium in einer angemessenen Zeit absolvieren kannst.
Merkblatt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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