Informationen für
internationale Studierende
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Einreise: Mit oder ohne Visum?
Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und aus wenigen weiteren Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Alle anderen internationalen Studierenden benötigen in der Regel ein Visum – vor allem, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen.
Erkundige dich vorab nach den Einreisebestimmungen, die für dein Land gelten! In Deutschland angekommen, musst du dein Visum der deutschen Ausländerbehörde vorlegen, die es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandelt.
Ein Visum für Deutschland wird immer für einen bestimmten Zweck ausgestellt. Studierende beantragen ein Studierendenvisum oder ein Studienbewerbervisum. Dazu wendest du dich entweder an die Deutsche Botschaft oder an das Deutsche Generalkonsulat in deinem Herkunftsland. Reise nicht mit einem Touristenvisum ein – du wirst es in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen können!
Für das Visum benötigst du in jedem Fall einen Reisepass, einen Zulassungsbescheid deiner deutschen Hochschule bzw. eine Bewerbungsbestätigung und ganz wichtig: einen Nachweis, dass du dein Studium finanzieren kannst. Über weitere Anforderungen informiert dich die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat.
Bist du bereits zu einem Studium zugelassen, so kannst du ein Studierendenvisum beantragen.
Die Zulassungsbescheide aus Deutschland kommen aber häufig relativ spät – in diesem Fall solltest du ein Studienbewerber-Visum beantragen.
Dafür musst du eine Bestätigung vorlegen, dass du dich an einer deutschen Hochschule beworben hast.
Das Studienbewerber-Visum gilt drei Monate. Du musst es in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umwandeln lassen.
Häufig dauert es mehrere Monate, bis ein Visum ausgestellt wird. Du solltest das Visum also früh genug beantragen! Wenn du verspätet nach Deutschland einreist, verpasst du womöglich wichtige Termine.
Wie finanzierst du dein Studium?
Um ein Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, musst du nachweisen, dass du dein Studium finanzieren kannst.
Die deutschen Behörden gehen dabei von einem bestimmten Mindestbetrag aus, den du im Monat zur Verfügung haben musst. Dieser liegt derzeit bei 992 Euro pro Monat oder 11.904 Euro pro Jahr.
Der Finanzierungsnachweis ist mehr als nur eine bürokratische Hürde. Du solltest sicherstellen, dass du auch über das erste Studienjahr hinaus auf gewisse finanzielle Unterstützung zurückgreifen kannst, da es in Deutschland nur wenige finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Studierende gibt.
Prinzipiell möglich sind folgende Formen des Finanzierungsnachweises:
- Einkommen und Vermögen der Eltern wird vorgewiesen.
- Ein Sicherheitsbetrag wird auf ein gesperrtes Konto eingezahlt. (Sperrkonto)
- Die Bescheinigung über ein Stipendium wird vorgelegt.
- Jemand mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für dich zu übernehmen (Verpflichtungserklärung).
- Du erhältst eine Förderung nach dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), für internationale Studierende sehr selten.